Nutzungsbedingungen für LoLa

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für das Verleihsystem „LoLa“ regeln die Rechte und Pflichten hinsichtlich der Benutzung, Haftung und Abwicklung des LoLa-Lastenrades.

§ 1 Geltungsbereich

  • (1)„LoLa- Das Lastenrad für Lobeda“ (im Folgenden: „LoLa“) wird durch die Kirchgemeinde Jena Lobeda (im Folgenden: „Verleiherin“) an registrierte Kunden*innen (im Folgenden: „Nutzer*innen“) bei bestehender Verfügbarkeit unentgeltlich zu den nachstehenden Bedingungen verliehen.
  • (2)Durch die Entleihung akzeptiert der/die Nutzer*in die jeweils aktuelle Fassung dieser Nutzungsbedingungen.
  • (3)Abweichende Regelungen sind in gegenseitigem Einvernehmen möglich, sofern diese vorab schriftlich (zum Beispiel durch E-Mail-Kommunikation) vereinbart wurden.

§ 2 Registrierung

  • (1)Die Registrierung erfolgt einmalig auf der Homepage der Verleiherin. Nutzer*in kann jedoch nur sein, wer das 18. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Anmeldung vollendet hat.
  • (2)Die bei der Registrierung geforderten persönlichen Daten sind wahrheitsgemäß auszufüllen.
  • (3)Der/die Nutzer*in hat dafür Sorge zu tragen, dass sein/ihr Passwort vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte geschützt ist, er/sie haftet für eventuelle Schäden.
  • (4)Eine Weitergabe des Passwortes an Dritte ist untersagt.
  • (5)Die Bestätigung der Registrierung durch die Verleiherin erfolgt durch die schriftliche Buchungsbestätigung. Diese ist, nebst Ausweisdokumenten bei der ersten Buchung, bei Abholung des Lastenrades vorzuzeigen.

§ 3 Buchung

  • (1)Die Buchung von LoLa erfolgt über die Homepage der Verleiherin.
  • (2)Eine einzelne Buchung beschränkt sich auf maximal fünf aufeinander folgende Buchungstage. In Summe dürfen laufende und zukünftige Buchungen nicht mehr als fünf Buchungstage betreffen. Ausnahmen nach individueller Absprache sind möglich.
  • (3)Der/die Nutzer*in darf das Fahrzeug nur innerhalb des gebuchten Zeitraums nutzen. Eine Verlängerung des Buchungszeitraums ist nach Buchungsbeginn nur nach Verfügbarkeit und in Rücksprache mit der Verleiherin möglich.

§ 4 Benutzungsregeln

  • (1)Der/die Nutzer*in darf LoLa nur zum vertragsgemäßen Gebrauch nutzen.
  • (2)Der/die Nutzer*in ist verpflichtet,
    • a)LoLa ausschließlich gemäß Gebrauchsanleitung zu nutzen und die geltenden Straßenverkehrsregeln gemäß StVO einzuhalten unter Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmende;
    • b)vor Fahrtbeginn die Fahrtauglichkeit und die Verkehrstauglichkeit zu überprüfen. Dies beinhaltet insbesondere einen Bremstest sowie die Überprüfung des Lichtes. Mit Fahrtantritt erkennt der/die Nutzer*in an, dass er/sie das Lastenrad samt Zubehör in einem verkehrssicheren und funktionstüchtigen Zustand erhalten hat;
    • c)sich beim Transport von Gegenständen von deren ordnungsgemäßer Befestigung zu überzeugen;
    • d)etwaige Mängel an LoLa sind der Verleiherin unverzüglich mitzuteilen. Sollte der Mangel die Verkehrssicherheit beeinflussen, darf das Fahrzeug nicht weiter genutzt werden. Auch kleinere Mängel wie Reifenschäden, Felgenschäden, Defekte an Schutzplanen oder Gangschaltung sind unverzüglich mitzuteilen;
    • e)einen Diebstahl des Fahrzeuges während der Anmietung unverzüglich der Verleiherin sowie einer zuständigen Polizeidienststelle zu melden;
    • f)LoLa zum Ende der gebuchten Zeit ordnungsgemäß zurückzugeben. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn das Fahrzeug in sauberem und betriebsbereitem Zustand inkl. aller genutzten Zubehörteile, sowie vollständig verschlossen in der dafür vorgesehenen Garage am Martin-Niemöller-Haus abgestellt wurde.
  • (3)Dem/der Nutzer*in ist es insbesondere untersagt,
    • a)die Transportvorrichtungen des Fahrzeuges unsachgemäß zu nutzen, insbesondere die zulässige Gesamtlast von 200kg (inkl. Fahrer) bzw. die zulässige Last für die Ladefläche von 65 kg und für den Gepäckträger von 15 kg zu überschreiten;
    • b)Umbauten und sonstige Eingriffe an dem Fahrzeug vorzunehmen;
    • c)das Lastenrad weiterzuvermieten;
    • d)für kommerzielle Zwecke zu nutzen;
  • (4)Sollte es aufgrund von Unfall, Panne o.ä. zu einer Fahruntauglichkeit von LoLa kommen, ist der/die Nutzende für den Rücktransport des Lastenrades zum Martin-Niemöller-Haus bzw. in die zuständige Fahrradwerkstatt (Bike and snow, Weigelstraße 4, 07743 Jena) verantwortlich. Dazu werden Kosten für Pannenhilfe bis zu 150€ sowie Abschlepp- und Taxikosten bis max. 100€ von der Versicherung übernommen. Die darüberhinausgehenden Kosten hat der/die Nutzer*in zu tragen.
  • (5)Beginn und Ende der Anmietung, Parken und Abstellen
    • a)Die Anmietung beginnt mit der Öffnung des Garagenschlosses.
    • b)Die Anmietung endet mit der Verriegelung des Garagenschlosses am Martin-Niemöller-Haus.
    • c)Das Fahrzeug ist während des Nichtgebrauchs ausschließlich mit den zum Fahrzeug dazugehörigen Schlössern abzuschließen, auch wenn der/die Nutzer*in es nur vorübergehend parkt oder es abstellt. Dabei ist mindestens ein Schloss mit einem festen Gegenstand zu verbinden, um den Abtransport des gesicherten Rades durch Wegtragen zu verhindern.
    • d)Während des Nichtgebrauchs ist das Display zu entfernen und separat aufzubewahren.
    • e)Über Nacht darf das Lastenrad nur in gesicherten und abgeschlossenen Räumen oder Garagen untergestellt werden. Schlüssel, Akku, Ladegerät und Display sind zu entfernen und separat aufzubewahren. Kommt es hier zu Zuwiderhandlung bzw. zum Diebstahl durch falsches Abstellen haftet der/die Nutzer*in in vollem Umfang des Kaufpreises.

§ 5 Datenschutz

  • (1)Die Verleiherin erhebt, verarbeitet, nutzt und speichert personenbezogene Daten des/der Nutzers*in soweit dies zur Erbringung der von ihr angebotenen Leistungen, der Durchführung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden oder andere gesetzlich vorgesehene Zwecke erforderlich ist.
  • (2)Die Verleiherin ist berechtigt, die persönlichen Daten des/der Nutzers*in zu speichern und verpflichtet sich, diese nur im Einklang mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu verwenden.
  • (3)Die Verleiherin ist berechtigt, an Ermittlungsbehörden in erforderlichem Umfang Informationen des/der Nutzers*in, insbesondere die Anschrift, weiterzugeben, wenn die Behörde die Einleitung einer Ordnungswidrigkeit oder Strafverfahrens nachweist.
  • (4)Ansonsten ist die Verleiherin nicht befugt, personenbezogene Daten an Dritte weiterzugeben oder zu veröffentlichen.

§ 6 Haftung

  • (1)Im Falle unbefugter und/oder unerlaubter Benutzung des Lastenrades wird keine Haftung seitens der Verleiherin übernommen.
  • (2)Die Verleiherin haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Sie haftet nicht
    • a)für Schäden, die dem/der Nutzer*in durch Verlust der Gebrauchseigenschaften des Lastenrades entstehen;
    • b)für Schäden, die daraus entstehen, dass ein Fahrzeug trotz Buchung nicht oder nur verspätet zur Verfügung steht;
    • c)für Schäden am Transportgut.
  • (3)Der/die Nutzer*in haftet für die schuldhafte Beschädigung von LoLa und für die Verletzung seiner/ihrer vertraglichen Pflichten. Er hat dann auch die Schadensnebenkosten zu ersetzen.
  • (4)Der/die Nutzer*in haftet auch, wenn er das Fahrzeug Dritten zur Nutzung überlässt.

§ 7 Unfälle

  • (1)Bei einem Unfall, bei dem außer der/dem Nutzer*in auch das Eigentum Dritter oder andere Personen beteiligt sind, ist der/die Nutzer*in verpflichtet, unverzüglich die Polizei und auch die Verleihstation zu verständigen.
  • (2)Missachtet der/die Nutzer*in diese Mitteilungspflicht, so haftet er/sie gegenüber der Verleihstation für die aus der Verletzung dieser Obliegenheit entstehenden Schäden in vollem Umfang bis zum Neupreis bzw. Kosten der Wiederbeschaffung.

§ 8 Allgemeine Schlussbestimmungen

  • (1)Es gilt deutsches Recht für alle Streitigkeiten, die aus der Ausleihe von LoLa entstehen oder damit in Zusammenhang stehen.
  • (2)Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.
  • (3)Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen berührt im Übrigen nicht deren Gültigkeit. Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.
  • (4)Bei Nichteinhaltung der Nutzungsbedingungen, beispielsweise bei wiederholter Überschreitung des Buchungszeitraums, behält sich die Verleiherin einen zukünftigen Ausschluss des/der Nutzer*in von der Leihe vor.